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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 8. August 2026. Diese Bedingungen gelten für Verträge der bequ GmbH über die Erstellung, Überarbeitung und Betreuung von Websites.

bequ GmbH, Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg · Amtsgericht Hamburg HRB 191508 · Geschäftsführer Leonard Saltzwedel — nachfolgend „Agentur“.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Erstellung, Überarbeitung und Betreuung von Websites sowie für damit zusammenhängende Leistungen.

(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen erbringt.

(4) Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Bindungsfrist enthalten.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Agentur den Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.

(3) Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist für den Leistungsumfang maßgeblich.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet.

(2) Hosting, Domainregistrierung und E-Mail-Dienste sind nicht Gegenstand des Vertrages, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde schließt die entsprechenden Verträge selbst ab; die Agentur berät ihn dabei und richtet die Website darauf ein.

(3) Bei der gestalterischen und technischen Umsetzung ist die Agentur im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs frei. Wünsche des Kunden berücksichtigt sie, soweit sie mit dem Auftrag vereinbar sind.

(4) Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, keine Besucherzahlen und keine Anzahl von Anfragen oder Abschlüssen. Suchmaschinenbetreiber ändern ihre Verfahren ohne Vorankündigung und unabhängig von der Agentur.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alles bereit, was die Agentur zur Leistungserbringung braucht — insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten sowie eine benannte ansprechbare Person mit Entscheidungsbefugnis.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte hat und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die wegen dieser Inhalte gegen sie erhoben werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung entfällt, soweit die Agentur die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(3) Der Kunde verantwortet die inhaltliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten Angaben, insbesondere Pflichtangaben aus seinem Geschäftsbereich. Die Agentur prüft sie nicht auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

(4) Kommt der Kunde seiner Mitwirkung nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die Rechte der Agentur aus §§ 642, 643 BGB — Entschädigung und Kündigung nach fruchtloser Fristsetzung — bleiben unberührt.

§ 5 Termine

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Die Agentur gerät nicht in Verzug, solange die Verzögerung auf ausstehender Mitwirkung des Kunden oder auf Umständen beruht, die sie nicht zu vertreten hat.

§ 6 Abnahme

(1) Die Agentur zeigt dem Kunden in Textform an, dass die Leistung abnahmereif ist, und stellt sie zur Prüfung bereit.

(2) Der Kunde prüft die Leistung und erklärt die Abnahme in Textform. Zeigt er innerhalb von zehn Werktagen nach der Anzeige keine Mängel in Textform an, gilt die Leistung als abgenommen. Die Agentur weist ihn in der Anzeige auf diese Folge hin.

(3) Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).

(4) Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch — insbesondere durch Freischaltung unter seiner Domain —, gilt sie ebenfalls als abgenommen.

(5) In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.

(3) Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Agentur die Arbeit nach deren Eingang.

(4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, kann die Agentur nach vorheriger Ankündigung in Textform ihre Leistungen zurückhalten, bis die Zahlung eingegangen ist.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Die Agentur räumt dem Kunden an den im Rahmen des Auftrags geschaffenen Arbeitsergebnissen — Entwürfen, Gestaltung, Texten, Grafiken und Programmcode — das räumlich und zeitlich unbeschränkte, ausschließliche Recht ein, sie für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten. Das Recht ist übertragbar.

(2) Die Rechteeinräumung nach Absatz 1 steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin erhält der Kunde ein einfaches, widerrufliches Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

(3) An Arbeitsergebnissen, die nicht in den Auftrag eingeflossen sind — insbesondere an verworfenen Entwürfen —, verbleiben alle Rechte bei der Agentur.

(4) Für Inhalte Dritter, die auf Wunsch oder mit Zustimmung des Kunden eingebunden werden — Bildmaterial, Schriften, Programmbibliotheken —, gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Agentur weist auf bekannte Beschränkungen hin.

(5) Die Agentur darf die für den Kunden erbrachte Leistung unter Nennung des Kundennamens als Referenz anführen und in Ausschnitten zeigen, auch nach Vertragsende. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die weitere Nennung.

§ 9 Urheberbenennung

Die Agentur darf in der Fußzeile der Website einen unaufdringlichen Hinweis auf ihre Urheberschaft anbringen. Auf Wunsch des Kunden entfällt der Hinweis ersatzlos; hierfür wird kein Entgelt berechnet.

§ 10 Mängel

(1) Für die Erstellung der Website gilt Werkvertragsrecht.

(2) Der Kunde zeigt Mängel in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.

(3) Die Agentur beseitigt Mängel durch Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche richten sich nach § 11.

(4) Kein Mangel liegt vor, soweit die Beanstandung beruht auf:

  • Änderungen, die der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter an der Website vorgenommen hat,
  • einer Störung der vom Kunden gewählten Hosting-, Domain- oder Netzinfrastruktur,
  • Änderungen von Browsern, Betriebssystemen oder Diensten Dritter nach der Abnahme,
  • unrichtigen oder unvollständigen Inhalten, die der Kunde geliefert hat.

(5) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche aus Arglist, aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen nach § 11 unbeschränkt gehaftet wird; insoweit bleibt es bei den gesetzlichen Fristen.

§ 11 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • im Umfang einer übernommenen Garantie,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nach den vorstehenden Absätzen nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung erforderlich gewesen wäre.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

§ 12 Laufende Betreuung

(1) Auf die laufende Betreuung nach Abnahme findet Dienstvertragsrecht Anwendung. Geschuldet ist das Tätigwerden im vereinbarten Umfang, nicht ein bestimmter Erfolg.

(2) Der Umfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Enthaltene Änderungszeiten sind nicht auf Folgemonate übertragbar.

(3) Die Betreuung hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Endet die Betreuung, bleiben die Rechte des Kunden an der Website nach § 8 unberührt. Die Agentur übergibt auf Verlangen die aktuellen Dateien der Website in einem gängigen Format.

§ 13 Kündigung des Erstellungsauftrags

(1) Das Recht des Kunden, den Erstellungsauftrag jederzeit zu kündigen (§ 648 BGB), bleibt unberührt. Die Agentur behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt.

(2) Kündigt die Agentur nach § 643 BGB wegen ausbleibender Mitwirkung, gilt Absatz 1 entsprechend.

§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Soweit die Agentur bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen Bedingungen in Fragen der Datenverarbeitung vor.

(2) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke dieses Vertrages. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

(3) Unterliegt der Kunde einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht, schließen die Parteien zusätzlich eine Vereinbarung nach der einschlägigen Berufsnorm.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Die Agentur ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

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